Haustiere
Neues Gesetz für Hunde in Dänemark:Seit dem 1. Juli 2010 ist ein Verbot über die Haltung von bestimmten Arten von Kampfhunden in Kraft getreten. Das bedeutet, dass es auch verboten ist, diese Hunde für einen Ferienhausaufenthalt mit nach Dänemark zu nehmen:
Liste über verbotene Hunderassen
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Ist der Hund vor dem 17.3.2010 angeschafft worden, darf er weiterhin mitgebracht werden, es sind jedoch einige Vorschriften zu beachten:
Wenn der Hund sich auf Wegen, Straßen, Plätzen usw. befindet, die für die Allgemeinheit offen sind, muss der Hund immer an einer Leine geführt werden, die maximal 2 Meter lang sein darf.
Der Hund muss mit einem gesicherten und geschlossenen Maulkorb versehen sein.
Der Hund darf nicht übertragen werden, d.h. er darf nicht verkauft oder verschenkt usw. werden.
Die Hunde, die von dem Verbot betroffen sind, dürfen jedoch in den sogenannten Hundewäldern ohne Leine laufen. Siemüssen jedoch mit einem gesicherten und geschlossenen Maulkorb versehen sein. Diese Ausnahme gilt nur in den Hundewäldern bzw. abgegrenzten Gebieten, in denen der Waldeigentümer den Hundebesitzern die Erlaubnis gegeben hat, sich mit einem Hund ohne Leine aufzuhalten. Damit wird nicht von einer generellen Ausnahme gesprochen, die alle öffentlichen Parks und Wälder sowie öffentlich zugängliche Trainingslätze oder ähnliches betrifft.
