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Versicherung

In Zusammenarbeit mit der Tryg Reiseversicherung können wir Ihnen nunmehr eine Versicherung wegen Reiserücktritt oder Abbruch des Aufenthalts anbieten, die Ihnen und Ihren Mitreisenden zugutekommt.Folgendes ist mit dieser Versicherung gedeckt:

RRV Plus - Ihr optimaler Reiseschutz.

ohne Selbstbehalt und bis 45 Tage vor Anreise buchbar

• REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG: Sie können die Reise stornieren, wenn Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner, Ihre Angehörigen oder Mitreisenden vor Antritt der Reise erkranken. Die Versicherung sieht keine Selbstbeteiligung vor und tritt auch ein, wenn Sie vor Antritt der Reise z. B. Ihre Arbeit verlieren oder geschieden werden.

• REISEABBRUCH: Wenn Sie oder Ihre Angehörigen/Mitreisenden während des Ferienhausurlaubs erkranken und Ihren Urlaub abbrechen, wird Ihnen der Mietpreis für die ungenutzten Tage erstattet

KOMFORTPAKET

RÜCKRUF: Falls zu Hause etwas passiert, das Ihre eigene Anwesenheit, die Ihrer Angehörigen oder Mitreisenden erfordert, wie eine Krankenhauseinweisung oder ein Todesfall in der engsten Familie, ein Brand, eine Überschwemmung, ein Einbruch im eigenen Unternehmen oder Haus, übernimmt das Sicherheitspaket die angemessenen und erforderlichen Kosten für Ihre Heimreise und die Heimreise eines Mitreisenden. Schließen Sie Ihre RRV Plus gleich bei Admiral Strand Feriehuse ab, wenn Sie Ihr Ferienhaus buchen.

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REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG PLUS

Versicherte : Die Personen, die auf der Bestätigung/dem Mietvertrag des Vermieters aufgeführt sind, sowie die Personen, die planmäßig am Mietvertrag teilnehmen werden, werden von dieser Versicherung umfasst. Diese Personen werden im Folgenden als Versicherte bezeichnet.

Versicherungszeitraum: Die Deckung der Reiserücktrittsversicherung tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, da die Bezahlung des Versicherungsbeitrags erfolgt, und endet zu Beginn der Mietzeit. Das Komfortpaket deckt den Zeitraum vom Beginn der Mietzeit bis zum Ende des Mietverhältnisses ab.

1 REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG

1.1 Schadensfälle, die durch die Versicherung gedeckt sind: Die Der Deckungsfall der Versicherung liegt vor, wenn der Versicherte, dessen Ehepartner/Partner, ein Familienmitglied oder Reisebegleiter innerhalb des Versicherungszeitraums von einem der unten aufgeführten Ereignisse betroffen ist und eine Durchführung des Mietvertrags nicht möglich ist aufgrund von:

  • a) Tod
  • b) Schwere, akute Erkrankung
  • c) Schwere Verletzung
  • d) Akute Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
  • e) Impfunverträglichkeit
  • f) Im Versicherungszeitraum eingetretene Schwangerschaft
  • g) Scheidung

Oder falls:

  • a) Die Wohnung des Versicherten oder des Reisebegleiters kurz vor der Abreise von Feuer oder Einbruch betroffen wird
  • b) der PKW des Versicherten oder des Reisebegleiters vor der Abreise einen Kaskoschaden in einem solchen Umfang erleidet, dass das Fahrzeug nicht in verkehrstüchtigem Zustand ist und die Reparatur kann nicht vor Beginn des Mietverhältnisses abgeschlossen werden.
  • c) dem Versicherte, sein Ehepartner/Partner oder Reisebegleiter wird unmittelbar vor seiner Abreise unerwartet von seiner Vollzeitarbeitsstelle gekündigt;
  • d) der Versicherte, dessen Ehepartner/Partner oder Reisebegleiter nach Kündigung seiner Vollzeitarbeitsstelle an einer neuen Arbeitsstelle beginnt und für die Reise nicht freibekommen kann.

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1.2 Entschädigung: Im Falle einer Stornierung deckt die Versicherung den Teil der Kosten des Mietverhältnisses ab, für den von Admiral Strand Feriehuse und Danland keine Rückerstattung gefordert werden kann. Im Falle eines verspäteten Beginns des Mietverhältnisses aus Gründen, die in Absatz 2, Punkt 1 (Schadensfälle, die von der Versicherung abgedeckt sind) genannt sind oder aufgrund einer Verspätung mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden, werden die dokumentierten Mehrkosten bis zum Antritt des Mietverhältnisses, jedoch maximal ein Betrag entsprechend einer evtl. Stornierung, erstattet.

1.3 Verhalten im Schadensfall: Der Versicherte ist verpflichtet, die Reise gegenüber Admiral Strand Feriehuse und Danland, nachdem das oder die Ereignisse, die eine Stornierung erforderlich machen, ihm bekannt geworden sind, so schnell wie möglich zu stornieren. Der Versicherte muss zudem den Versicherungsnachweis und die Buchung an Admiral Strand Feriehuse und Danland einsenden. Der Versicherte muss den Grund der Stornierung dokumentieren können anhand von:

  • a) Erkrankung: Ärztliches Attest
  • b) Psychische Erkrankung: Attest eines Facharztes für Psychiatrie
  • c) Tod: Sterbeurkunde
  • d) Scheidung: Scheidungsantrag
  • e) Kaskoschaden: Gutachten eines Schätzers/Erklärung der Kfz-Werkstatt
  • f) Schaden am Wohneigentum: Polizeiprotokoll
  • g) Kündigung: Kündigungsschreiben des Arbeitgebers
  • h) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses:Arbeitsvertrag/Erklärung des Arbeitgebers
  • i) Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel: Nachweis für die Verspätung

2 ENTSCHÄDIGUNG FÜR ENTGANGENEN URLAUB

Die Versicherung umfasst:

2.1 Vorzeitige Beendigung: Im Falle der vorzeitigen Beendigung eines Mietverhältnisses infolge eines Schadensfalles, der der Reiserücktrittsversicherung (§2) unterliegt, deckt die Versicherung:

  • a) Erstattung der Mietkosten des Versicherten für die Tage, in denen das Mietverhältnis nicht genutzt wird. Bei Abbruch nach 12:00 Uhr wird die Erstattung ab dem darauffolgenden Tag berechnet.
  • b) Ausgaben für nicht genutzte Transportleistungen.
  • c) zusätzliche Reisekosten für vorzeitige Heimreise (max. Flug in der Economy Klasse)
  • c) Überführung des Autos nach Hause, falls dieses in Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung der Reise zurückgelassen wird

3 KOMFORTPAKET

3.1 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Während der Während des Bestehens des Mietverhältnisses hat der Versicherte sowohl bei leichteren als auch bei schweren Erkrankungen Zugang zu die Uhr verfügbarem medizinischen Dienst. Der Versicherte kann hier Beratung und Anleitung zu ärztlicher Behandlung und Medikamenten erhalten.

3.2 Krisenintervention: Das Komfortpaket deckt mit bis zu 1 Million DKK Ausgaben des Versicherten für Krisenintervention am Unfallort, für den Fall, dass der Versicherte Folgendem ausgesetzt wurde:

  • a) einem größeren Unglück, das zu Personenschaden geführt hat
  • b) einem stark traumatischen Ereignis, an dem mehrere Personen beteiligt sind
  • c) Einem Überfall
  • d) Einer Terroraktion, einem Krieg oder kriegsähnlichen Ereignis
  • e) Einer Geiselnahme
  • f) Einer Naturkatastrophe

Die Hilfe wird von Gouda Alarms Kriseninterventionsteam per Telefon oder vor Ort geleistet, und es ist eine Voraussetzung für die Versicherungsdeckung, dass der Arzt oder Psychologe von Gouda die Situation dahingehend beurteilt, dass eine Krisenintervention erforderlich ist.

3.3 Rückberufung nach Hause: Das Komfortpaket deckt angemessene und notwendige zusätzliche Transportausgaben für zwei Personen, maximal in der Economy Klasse, die unter den Versicherungsschutz fallen, für den Fall, dass ein Versicherter:

  • a) in Folge einer schweren akuten Krankheit/Verletzung, die eine Einweisung ins Krankenhaus erfordert oder eines Todesfalls beim Ehepartner/Partner des Versicherten oder in dessen Familie ins Heimatland zurückberufen wird.

  • b) von einem wesentlichen Schaden in Folge von Brand, Hochwasser oder Einbruchsdiebstahl in der Privatwohnung des Versicherten im Heimatland oder im eigenen Unternehmen erfährt, oder wenn im eigenen Unternehmen des Versicherten eine tarifwidrige Arbeitsniederlegung oder betrügerische Vorgänge vorliegen und das Ereignis die persönliche und sofortige Anwesenheit des Versicherten verlangt.

  • Einschränkungen:

  • a) Eine Voraussetzung für die Schadenersatzpflicht von Tryg ist, dass die Rückberufung nach Hause mit Tryg vereinbart wurde.

  • b) Das Komfortpaket verleiht nur das Recht auf eine einzige Zurückberufung nach Hause pro Versicherungszeitraum für die Person.

  • Das Komfortpaket deckt nicht:

  • a) Rückruf, der zu einem Zeitpunkt der Ankunft zu Hause führt, der weniger als 12 Stunden vor der ursprünglich geplanten Ankunft liegt.

  • b) Rückreise zu dem Ort, von dem aus nach Hause zurückberufen wurde.

HINWEIS: Kommt es zu einem Unfall, der von §2 der Deckung der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt ist, muss umgehend eine Mitteilung hierzu erfolgen an Admiral Strand Feriehuse, Nannasgade 28, 2200 Kopenhagen N, Dänemark. Admiral Strand Feriehuse erfasst die Schadensmeldung und sendet diese dann weiter an Gouda Rejseforsikring (Reiseversicherung), Kopenhagen, welche die Bearbeitung des Schadensfalls und eine eventuelle Zahlung der Entschädigung vornimmt.

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1. Beschwerden: Wenn Sie, nachdem Sie das Problem mit uns besprochen haben, weiterhin nicht mit unserer Bearbeitung des Falles oder deren Ergebnis einverstanden sind, können Sie sich bei unserem Beschwerdebeauftragten beschweren: Tryg Att.: Kvalitetsafdelingen Klausdalsbrovej 601, DK-2750 Ballerup, Denmark Oder per E-Mail an: kvalitet@tryg.dk Sind Sie dennoch weiterhin nicht mit der Entscheidung einig, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde an den Beschwerdenausschuss einzureichen: Ankenævnet for Forsikring Anker Heegaardsgade 2, 1572 København V Tel.: + 45 33 15 89 00 (werktags zwischen 10:00 und 13:00) Zur Einreichung einer Beschwerde wird ein gesondertes Beschwerdeformular verwendet, das bei der Beschwerdekammer für Versicherungen angefordert werden kann. Sie haben des Weiteren die Möglichkeit, sich online zu beschweren. Ausführlichere Informationen über Ihre Möglichkeiten finden Sie unter www.ankeforsikring.dk

4.2. Gerichtsstand: Klagen gegen Tryg können vor dem Bezirksgericht des Wohnsitzes des Versicherten oder vor dem Byretten oder dem Østre Landsret in Kopenhagen, Dänemark, eingereicht werden.

4.3 Definitionen:

  • Familie: Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Pflegekinder, Enkel, Schwiegerkinder, Geschwister, Schwägerinnen, Schwäger und Großeltern.
  • Versicherer: Bei dem Versicherer handelt es sich um die Tryg Forsikring A/S, CVR Nr. 24260666, die vom Garantiefonds für Schadenversicherungsgesellschaften abgedeckt ist.
  • Reisebegleiter: Ein Reisebegleiter ist eine Person, die zusammen mit der versicherten Person geplant hat an dem Aufenthalt im gemieteten Objekt teilzunehmen.
  • Akute Krankheit/Zuschadenkommen: Unter einer akuten Erkrankung/Verletzung, die dem Deckungsfall unterliegt, wird eine neu aufgetretene Krankheit/Verletzung, ein begründeter Verdacht auf eine neu aufgetretene Erkrankung, oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit verstanden.

Kosten der Reise pro Tag: Die Mietkosten geteilt durch die Dauer des Aufenthalts (Anreisetag und Abreisetag gelten als ein einziger Tag).

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Tryg Forsikring A/S

Klausdalsbrovej 601, DK-2750 Ballerup, Denmark Tel.: (+45) 43 58 58 05 E-Mail: affinity@tryg.dk, www.affinity.tryg.dk • CVR-Nr.: 24260666



Rechtsbehelf Ankenævnet for Forsikring (Beschwerdeinstanz für Versicherungen)

Anker Heegaardsgade 2 • 1572 København V

(+45) 33 15 89 00 werktags zwischen 10.00 und 13.00 Uhr.

Bei Einreichen der Beschwerde ist ein besonderes Beschwerdeformular zu verwenden, das angefordert werden kann bei Tryg oder beim Ankenævnet for Forsikring oder bei Forsikringsoplysningen (Versicherungsinformationsstelle), Amaliegade 10, 1256 København K, Tel.: (+45) 33 43 55 00.



Gerichtsstand: Eine Klageerhebung gegen Tryg muss am Stadtgericht Kopenhagen oder am Landgericht Ost in Kopenhagen erfolgen



Admiral Strand Feriehuses Erweiterte Hausrat-Haftpflichtversicherung

Seit 2011 sind Mieter im Rahmen von Admiral Strand Feriehuses Erweiterte Hausrat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Diese Versicherung erstattet unter anderem solche Schäden, die während der Mietdauer an Gebäude und Hausrat verursacht werden und üblicherweise nicht von der regulären Versicherung des Hauseigentümers abgedeckt sind.

1.1 Umfang der Deckung: Die Versicherung deckt die finanzielle Haftung ab, der welcher der mitversicherte Mieter gemäß Mietvertrag im Hinblick auf Schäden an Hausrat und Gebäude in dem angemieteten Ferienobjekt während der Versicherungsdauer unterliegt.

Die Versicherung deckt nur solche Schäden ab, die üblicherweise nicht durch die reguläre Gebäude- und Hausratversicherung des Hausbesitzers ersetzt werden. Dies setzt voraus, dass der Hausbesitzer eine reguläre Versicherung gezeichnet hat, die übrige Schäden wie etwa durch Feuer, Einbruch und Wasser abdeckt.

1.2 Ausnahmen:

Die Versicherung deckt z.B. folgendes nicht ab:

  • a) Normalen Verschleiß, Schrammen und Kratzer, Verschmutzung oder allmähliche Verschlechterung.
  • b) Diebstahl, der von dem mitversicherten Mieter oder dessen Gästen begangen wurde.
  • c) Absichtlich verursachte Schäden.
  • d) Schäden, die vom Mitversicherten unter Einfluss eines selbst verschuldeten Rausches oder Missbrauchs von Rauschgift oder anderen Betäubungsmitteln verursacht wurden, wenn dieser Einfluss wesentlich zu der Herbeiführung des Schadens beigetragen hat.
  • e) Fahrräder und Wasserfahrzeuge, u.a. Windsurfingausrüstung, Ruderboote, Kanus und Kajaks sowie dazu gehörende Teile.
  • f) Kosmetische Schäden an Sanitärware, inkl. Spa und Whirlpool.
  • g) Solche Schäden, die von der regulären Versicherung (z.B. gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden) abgedeckt werden.

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1.3 Versicherungssumme: Die Versicherung zahlt eine Entschädigung bis zur gleichen Höhe, wie die eigene reguläre Gebäude- und Hausratversicherung des Hausbesitzers.

1.4 Anerkennung von Ersatzansprüchen: Die Gesellschaft ist lediglich verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die mit Zustimmung der Gesellschaft beglichen wurden. Der Anerkennung durch den mitversicherten Mieter oder die Begleichung einer Schadenersatzforderung führen nicht zu einer Verpflichtung für die Gesellschaft. Durch die Anerkennung eines Ersatzanspruchs riskiert der Versicherte, selbst die Entschädigung zahlen zu müssen.

1.5 Verhalten im Schadensfall: Der Mitversicherte hat Admiral Strand Feriehuse jeden Schadensfall zusammen mit der erforderlichen Dokumentation unmittelbar anzuzeigen.

1.6 Doppelversicherung: Die Versicherung übernimmt keine Kosten, die durch andere Versicherungen abgedeckt sind.



Stand, Dezember 2018.